Bundeskabinett verlängert Elektromobilitätsgesetz bis 2035 und öffnet es für E-Lkw
Das Kabinett hat die Novelle des EmoG beschlossen: Der Rechtsrahmen für kommunale E-Mobilitäts-Privilegien gilt künftig bis Ende 2035 und erstreckt sich erstmals auf Elektrobusse sowie mittelschwere und schwere Elektro-Lkw.