Eine Cupra-Born-Käuferin könnte ihr Auto zurückgeben und den Kaufpreis zurückbekommen. Das Landgericht Offenburg (Az. 2 O 356/25) hat in einer vorläufigen rechtlichen Einschätzung mögliche Ansprüche gegen Seat als Hersteller bejaht, und zwar gestützt auf Artikel 37 der EU-Produktsicherheitsverordnung 2023/988. Das ist noch kein Urteil, aber ein deutliches Signal.
Betroffen ist die Rückrufaktion 93S4 vom März 2026. Dabei geht es um fast 100.000 E-Autos aus dem VW-Konzern weltweit: 74.579 Einheiten der Baureihen ID.3, ID.4, ID.5, ID.Buzz und ID.Buzz Cargo sowie 19.452 Cupra Born. Bei bestimmten Batteriemodulen kann die Reichweite sinken, eine Warnleuchte aufleuchten, im Extremfall droht Brandgefahr.
Artikel 37 der EU-Verordnung verpflichtet Hersteller bei Produktrückrufen zu einer wirksamen, kostenfreien und zeitnahen Lösung. Verbraucher müssen in der Regel zwischen mindestens zwei Optionen wählen können: Reparatur, Ersatz durch ein gleichwertiges sicheres Produkt oder Erstattung des Kaufpreises. Gelingt Reparatur oder Ersatz nicht in angemessener Zeit ohne erhebliche Unannehmlichkeiten, sieht die Verordnung unter bestimmten Voraussetzungen einen Erstattungsanspruch vor. Die Regel gilt erst seit dem 13. Dezember 2024, weshalb offen ist, ob und wie sie auf ältere Fahrzeuge und Rückrufe überhaupt anwendbar ist.
Die Beklagten, Verkäufer und Seat, können bis zum 6. November 2026 Stellung nehmen. Das Gericht hält neben den EU-rechtlichen auch kaufrechtliche Ansprüche gegen den Verkäufer sowie Ansprüche nach deutschem Produktsicherheitsrecht für denkbar. Die Verbraucherkanzlei Dr. Stoll & Sauer, die das Verfahren führt, verweist zudem auf zwei erstinstanzliche Entscheidungen zugunsten von Käufern bei Batterieproblemen von Mercedes-Benz, dort ging es um Rückrufe beim EQA und EQB. Dass solche Zwischenfälle real sind, zeigte sich erst kürzlich: Ein Mercedes EQB geriet beim Aufladen in Hamburg in Brand. Die Feuerwehr musste laut NDR eine spezielle Löschlanze einsetzen, um die brennende Batterie von außen anzustechen und von innen zu löschen.
Der Fall reiht sich in eine größere VW-Rückrufserie ein. Ein weiterer, im Oktober 2026 bekannt gewordener Rückruf betrifft laut Kraftfahrt-Bundesamt 72.700 E-Autos der Modelle ID.3, ID.4, ID.7, ID.Buzz und Cupra Born, davon rund 10.000 in Deutschland. Ursache sind Fertigungsfehler bei Zulieferern, die Hochvoltzellen überhitzen lassen können. Volkswagen begrenzt den Ladestand betroffener Fahrzeuge per Over-the-Air-Update vorsorglich auf 80 Prozent, ähnliche Aktionen laufen bereits in Großbritannien und den USA, wo unter anderem 22.524 ID.4 mit Zellen von SK Battery America betroffen sind. Vorfälle mit Sach- oder Personenschäden sind laut KBA bei dieser jüngeren Rückrufwelle bislang nicht bekannt.
Eine automatische Rückgabemöglichkeit für jedes von einem Batterierückruf betroffene Elektroauto ergibt sich aus dem Offenburger Verfahren nicht. Entscheidend bleiben die konkrete Gefährdung, die Anwendbarkeit der EU-Verordnung im Einzelfall und die vom Hersteller tatsächlich angebotenen Abhilfemaßnahmen. Eine Rückabwicklung dürfte vor allem dann infrage kommen, wenn der Mangel nicht in angemessener Zeit behoben werden kann.
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