Am 6. Oktober 2026 hat das Landgericht München I ein Urteil gefällt, das die gesamte Ladebranche aufhorchen lässt (Az. 33 O 2062/25). Der Ladestationsbetreiber EWE Go darf dem Mobilitätsdienstleister Digital Charging Solutions (DCS) künftig nur noch 0,52 Euro pro kWh berechnen. Bisher verlangte EWE Go von DCS als Großkundenpreis 0,837 Euro pro kWh, also fast 60 Prozent mehr als von den eigenen App-Kunden. Ad-hoc-Zahler an derselben Säule zahlten 0,79 Euro pro kWh.

DCS hatte EWE Go wegen „diskriminierender Preisgestaltung" verklagt und sich auf Artikel 5, Absatz 3 der AFIR berufen, der EU-Verordnung für Ladeinfrastruktur. Der Artikel verbietet Preisdiskriminierung zwischen Endnutzern und Mobilitätsdienstleistern, erlaubt aber Preisunterschiede, wenn sie verhältnismäßig und objektiv begründet sind. Genau an dieser Begründung scheiterte EWE Go vor Gericht: Argumente wie höhere Verwaltungskosten, Kundenbetreuungsaufwand oder unternehmerisches Risiko ließ das Gericht nicht gelten. Zusätzlich kassierte das Gericht eine Blockiergebühr von 0,10 Euro pro Minute, die EWE Go nur MSPs wie DCS in Rechnung stellte, nicht aber eigenen Kunden.

Brisant: DCS steht hinter den Ladelösungen von BMW und Mercedes-Benz und gehört zu je einem Drittel den Konzernen BMW, Mercedes-Benz und BP. Über das Joint Venture Ionity, das Mercedes-HPC-Netz sowie BP Pulse und Aral Pulse tritt DCS selbst als Ladestationsbetreiber auf und kennt die Herausforderung der eigenen Preisfindung zwischen Endkundentarif und Großkundenpreis also aus erster Hand. Das Verfahren läuft seit Februar 2026, als das Gericht zunächst seine Zuständigkeit klärte. Laut vorangegangenen Angaben wickelt DCS monatlich zwischen 10.000 und 16.000 Ladevorgänge über EWE-Go-Stationen ab, mit einem Umsatz von rund 400.000 Euro. Das Gericht sieht EWE Go grundsätzlich in der Pflicht, Schadenersatz für die Zeit seit Inkrafttreten der AFIR am 13. April 2024 zu leisten, dabei dürfte es um mehrere Millionen Euro gehen, die genaue Summe ist aber noch nicht ermittelt.

DCS-Chef Jörg Reimann nennt die Preisunterschiede „zum Teil drastisch und für Verbraucherinnen und Verbraucher nicht nachvollziehbar". Wer im Einkauf mehr zahle als Endkunden, könne kein wettbewerbsfähiges Angebot machen, so Reimann. General Counsel Timo Knapheide ordnet das Urteil als EU-weit erste gerichtliche Klärung der Frage ein, ob das Diskriminierungsverbot der AFIR auch dann gilt, wenn ein Betreiber parallel eigene Ladetarife anbietet. EWE Go selbst will das Urteil erst prüfen und äußert sich zu Details des laufenden Verfahrens nicht weiter. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, Berufung ist möglich.

Für Fahrerinnen und Fahrer dürfte sich daraus kaum ein sofortiger Preisrutsch an der Säule ergeben. Internationale Beobachter rechnen eher mit schmaleren Roaming-Aufschlägen als mit insgesamt günstigerem Laden, weil Betreiber das Urteil auch dadurch erfüllen könnten, dass sie ihre eigenen App-Preise anheben statt die Großhandelspreise zu senken. Gemessene Aufschläge zwischen Großhandels- und Endkundenpreis lagen in Deutschland zuletzt bei 0,10 bis 0,40 Euro pro kWh, ein deutsches Magazin hat für ein Jahr öffentliches Laden eine Spanne von 809 Euro zwischen günstigstem und teuerstem Anbieter errechnet. Parallel dazu steht im Januar 2027 mit der AFIR-Pflicht zur Kartenleser-Nachrüstung ein weiterer Teil derselben Verordnung an, der das Laden an der Säule sichtbar verändern wird.

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