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Verteilnetzausbau: Studie zeigt Grenzen für mehr Verfahrensfreiheit

Die Stiftung Umweltenergierecht hat geprüft, ob Deutschland das Planfeststellungsverfahren für die Ertüchtigung von 110-kV-Verteilnetzen abschaffen kann, und stößt dabei auf Grenzen durch EU-Umweltrecht.

207Mrd. €
Investitionsbedarf Verteilnetz bis 2045

Deutschland muss sein Stromverteilnetz in den kommenden Jahren massiv ausbauen. Eine neue Studie der Stiftung Umweltenergierecht (Würzburger Studie Nr. 51) untersucht, ob mehr Verfahrensfreiheit dabei helfen kann, bestehende 110-kV-Netze schneller zu ertüchtigen, also durch Ersatzneubauten, Änderungen und Erweiterungen fit für mehr Last zu machen.

Der Kern des Problems: Für solche Ertüchtigungen braucht es derzeit in aller Regel ein Planfeststellungsverfahren, oft ergänzt durch eine zeit- und ressourcenintensive Umweltverträglichkeitsprüfung. Während der Gesetzgeber die Verfahren für Übertragungsnetze in den vergangenen Jahren schon beschleunigt hat, blieb die Verteilerebene bisher außen vor, erklärt Dr. Frank Sailer, Forschungsgebietsleiter der Stiftung und Co-Autor der Studie.

Die gute Nachricht laut Studie: Der nationale Gesetzgeber könnte das Planfeststellungsverfahren für Verteilnetz-Ertüchtigungen schon heute abschaffen, europarechtlich spricht nichts grundsätzlich dagegen. Das würde ein komplexes, langwieriges Verfahren aus dem Prozess nehmen und sowohl Vorhabenträgern als auch Behörden Aufwand ersparen.

Ganz verfahrensfrei geht es aber nicht. Co-Autorin Maria Deutinger weist darauf hin, dass die europäische UVP-Richtlinie für Vorhaben mit Umweltverträglichkeitsprüfung ausdrücklich ein Genehmigungserfordernis vorschreibt. Ist diese Pflicht im Einzelfall einschlägig, bleibt eine Genehmigung nötig, egal wie stark Deutschland die nationalen Regeln lockert.

Die Abschaffung der Planfeststellung hätte außerdem einen Preis. Mit ihr verschwänden auch ihre rechtlichen Vorteile wie die enteignungsrechtliche Vorwirkung und die rechtsgestaltende Wirkung. Vor allem aber würde sich Verantwortung von den Behörden zu den Vorhabenträgern verschieben: Die müssten Natur-, Arten- und Immissionsschutzrecht eigenverantwortlich prüfen und nötige Ausnahmen oder Einzelgenehmigungen selbst einholen. Hält ein Vorhabenträger die Vorgaben nicht ein, drohen nachträgliches behördliches Einschreiten und höhere Haftungs- und Klagerisiken.

Auf EU-Ebene ist parallel noch in der Schwebe, wie viel Spielraum am Ende überhaupt bleibt. Im Rahmen des „Grids Package“ und des „Umweltomnibus“ diskutiert Brüssel derzeit Vorschläge, die genau jene Prüf- und Entscheidungspflichten lockern könnten, die einer vollständigen Verfahrensfreiheit aktuell entgegenstehen. Beide Gesetzgebungsverfahren laufen noch, offene Fragen zu Anwendungsbereich und Rechtsfolgen sind laut Sailer noch nicht geklärt.

Warum die Debatte überhaupt so drängt, zeigt sich an den Zahlen, die der Energieverband BDEW auf seinem Fachkongress „Treffpunkt Netze 2026“ genannt hat. Die Bundesnetzagentur beziffert den Investitionsbedarf der großen Verteilnetzbetreiber bis 2045 auf rund 207 Milliarden Euro, hinzu kommen weitere 30 Milliarden Euro für Ersatzinvestitionen und Rückbau. Schon 2025 flossen rund elf Milliarden Euro ins Verteilnetz, für 2027 rechnet der BDEW mit rund 40 Milliarden Euro für Verteil- und Übertragungsnetz zusammen, mehr als das Vierfache des Werts von 2021. BDEW-Chefin Kerstin Andreae fordert deshalb ein Verteilnetzbeschleunigungsgesetz noch in diesem Jahr und Bürokratieabbau bei Planungs- und Genehmigungsverfahren.

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