Rund 10.400 Windenergieanlagen in Deutschland haben laut Fachagentur Wind und Solar die Zwanzig-Jahre-Marke überschritten, etwa die Hälfte des Bestands dreht sich seit mindestens fünfzehn Jahren. Eigentlich klingen solche Standorte nach schlechtem Geschäft: auslaufende Förderung, veraltete Technik, absehbarer Rückbau. Trotzdem greifen kapitalstarke Investoren und Infrastrukturfonds gerade gezielt zu.
Der Grund liegt nicht in den Anlagen selbst, sondern im Boden darunter. Wer einen alten Windpark kauft, erwirbt eine erschlossene, windreiche Fläche mit Netzanschluss, Zuwegung und einer bestehenden Genehmigungshistorie. Genau das fehlt bei unbebauten Flächen, wo ein Planungsverfahren mit offenem Ausgang am Anfang steht. Die windstärksten Lagen, vor allem in Norddeutschland, wurden schon in den frühen 2000er Jahren im Zuge des ersten EEG-Booms bebaut. Wer heute an diesen Stellen neu bauen will, hat die schwierigste Hürde längst hinter sich.
Wie groß der Hebel beim Repowering ist, zeigt eine Auswertung der Fachagentur Wind und Solar für alle zwischen Januar 2023 und April 2026 genehmigten Anlagen. Für 1.708 genehmigte Repowering-Anlagen wurden im Gegenzug 2.327 Bestandsanlagen zurückgebaut, gut ein Viertel weniger Windräder stehen künftig auf denselben Flächen. Die installierte Leistung steigt dabei von 3.314 auf 10.127 Megawatt, mehr als eine Verdreifachung. Die durchschnittliche Generatorleistung klettert von 1,4 auf 5,9 Megawatt, die Gesamthöhe von 115 auf 228 Meter. 2025 gingen bereits 279 Anlagen mit 1.548 Megawatt als konkrete Repowering-Projekte ans Netz.
Dieser Standortwert hat allerdings ein Ablaufdatum, festgeschrieben im Baugesetzbuch. Nach den §§ 245e und 249 BauGB bleiben Repowering-Vorhaben außerhalb ausgewiesener Windenergiegebiete nur bis zum 31. Dezember 2030 privilegiert zulässig. Danach greift die Positivplanung, Repowering geht dann nur noch auf explizit ausgewiesenen Flächen. Da zwischen erster Idee und Genehmigungsreife oft vier bis fünf Jahre vergehen, wird die Frist für Investoren faktisch schon jetzt eng.
Noch enger wird es durch einen Kabinettsbeschluss der Bundesregierung vom 27. Mai 2026 zur Modernisierung des Baurechts. Die bisherige Privilegierung aus § 245e BauGB wandert in einen neuen § 236 BauGB-E, § 249 bleibt bestehen. Zwei Änderungen schränken den Spielraum ein: Die Privilegierung soll künftig nur noch für Altanlagen außerhalb ausgewiesener Windenergiegebiete gelten, und das sogenannte Heraus-Repowern, also die Verlagerung eines Standorts aus einem Windenergiegebiet heraus, fällt weg. Wer noch nach den weiter gefassten heutigen Regeln repowern will, muss den vollständigen Genehmigungsantrag vor Inkrafttreten des neuen Gesetzes einreichen, das laut Zeitplan am 1. Januar 2027 in Kraft treten soll. Damit rückt der eigentliche Stichtag für viele Vorhaben von 2030 faktisch auf Ende 2026 vor. Aktuell läuft nach der ersten Lesung im Juni das Verfahren im federführenden Bauausschuss, der Ende September dazu anhört, eine Zustimmung des Bundesrates ist nicht erforderlich.
Ob sich ein Standort überhaupt lohnt, hängt an Kriterien wie Flächenzuschnitt, Abstand zur Wohnbebauung, Kapazität am Netzanschluss und daran, ob die Fläche außerhalb eines ausgewiesenen Windenergiegebiets liegt, denn nur dann greift die befristete Privilegierung. Die Plattform wind-turbine.com bietet seit März 2026 ein Wertermittlungs-Tool per MaStR-Nummer an, in den ersten zwei Monaten liefen dort mehr als tausend Auswertungen. Ein neuer Repowering-QuickCheck errechnet aus Geodaten wie Wohnbebauung nach ALKIS, Schutzgebieten und Entfernung zum nächsten 110-kV-Umspannwerk eine potenzielle Repoweringfläche und ordnet sie auf einer Skala ein. „Das Repowering-Potenzial ist gerade bei älteren Windparks einer der entscheidenden Werttreiber, vielen Betreibern ist aber gar nicht bewusst, welche Möglichkeiten ihr Standort bietet“, sagt Bernd Weidmann, CEO von wind-turbine.com.
Quellen
- 01Windkraft-Journalwww.windkraft-journal.de/2026/09/22/repowering-standorte-mit-abl…
- 02windkraft-journal.dewww.windkraft-journal.de/2026/09/22/repowering-standorte-mit-abl…
- 03windkraft-journal.dewww.windkraft-journal.de/2026/09/22