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Landgericht Wuppertal: 18 Prozent unter WLTP-Reichweite ist ein Sachmangel

Ein deutsches Gericht hat erstmals entschieden, dass eine zu große Abweichung von der WLTP-Reichweite zum Rücktritt vom Kaufvertrag berechtigt, und setzt die Grenze bei 10 Prozent.

18%
Abweichung vom WLTP-Wert

Das Landgericht Wuppertal hat einem Elektroauto-Käufer recht gegeben, der sein Fahrzeug wegen zu geringer Reichweite zurückgeben wollte. Das Urteil ist nach Angaben von electrive das erste seiner Art in Deutschland und könnte die Rechte von E-Auto-Käufern grundlegend stärken.

Der Kläger hatte ein Elektroauto für 39.000 Euro gekauft, das laut Datenblatt 332 bis 341 Kilometer WLTP-Reichweite erreichen sollte. Im Alltag kam er nach eigenen Angaben nur auf rund 160 Kilometer, obwohl er zu 90 Prozent innerorts fuhr, bei einer Durchschnittsgeschwindigkeit von 33 bis 37 km/h. Das Autohaus konnte keinen technischen Defekt feststellen und verweigerte die Nachbesserung.

Das Gericht beauftragte daraufhin einen unabhängigen Sachverständigen. Auf dem Prüfstand ermittelte dieser eine Reichweite von 281 Kilometern, was einer Abweichung von rund 18 Prozent vom WLTP-Wert entspricht. Zusätzlich stellte das Gutachten fest, dass die Batterie stärker degradiert war als für das Fahrzeugalter üblich zu erwarten gewesen wäre.

Das Landgericht sah darin einen "erheblichen Sachmangel" und stützte sich dabei auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu Verbrennern: Dort gilt ein Mehrverbrauch von über 10 Prozent als Sachmangel, der zum Rücktritt berechtigt. Diese Schwelle überträgt das Wuppertaler Gericht nun auf die Reichweite von Elektroautos. Der Kläger bekommt den Kaufpreis zurück, allerdings abzüglich 5.250 Euro für die bereits gefahrenen 40.000 Kilometer.

Das Urteil trifft einen wunden Punkt der Branche. WLTP-Reichweiten gelten als deutlich praxisnäher als der frühere NEFZ-Zyklus, bilden aber nach wie vor eher optimale Bedingungen ab. Wie groß die Lücke zur Alltagsreichweite tatsächlich ist, hängt von Temperatur, Fahrweise, Beladung und Streckenprofil ab. Eine pauschale 10-Prozent-Grenze gibt Käufern nun erstmals einen konkreten Anhaltspunkt, ab wann sie rechtlich handeln können.

Quellen

  • 01
    electrivewww.electrive.net/2026/06/19/urteil-zu-geringe-e-auto-rei…
  • 02
    Next Mobilitywww.next-mobility.de/automobilzulieferer-kaempfen-mit-sinken…
  • 03
    electrivewww.electrive.net/2026/06/17/bund-dementiert-china-schock…
  • 04
    ecomentofeeds.feedblitz.com/~/958119887/0/ecomento_de~Porsche-Tayca…
  • 05
    CnEVPostcnevpost.com/2026/06/17/li-auto-exec-tesla-fsd-stand…

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