Die Bundesnetzagentur hat den finalen Entwurf zur Allgemeinen Netzentgeltsystematik Strom (AgNes) zur Konsultation gestellt. Stellungnahmen sind bis zum 18. September 2026 möglich. Die Rahmenfestlegung soll Ende 2026 beschlossen, 2027 durch weitere Festlegungen konkretisiert und ab 2029 verbindlich werden. Parallel veröffentlichte die Behörde einen Arbeitsstand zur Marktintegration von Speichern und Ladepunkten (MiSpeL), der zeigt, welche Mess-, Zuordnungs- und Abrechnungsregeln AgNes für Speicher und bidirektionale Ladepunkte zugrunde legen kann.
Die beiden Vorhaben lösen zusammen zwei Probleme, die Vehicle-to-Grid in Deutschland bislang auf Pilotprojekte beschränkt haben: Doppelbelastung und Messbürokratie. AgNes sieht vor, zurückgespeisten Netzstrom von den verbrauchsabhängigen Arbeitspreisen der Netzentgelte zu befreien, sofern er messtechnisch eindeutig abgegrenzt werden kann. MiSpeL liefert dafür die konkreten Rechenregeln auf Basis von Viertelstundenwerten. Bidirektionale Ladepunkte werden dabei stationären Speichern gleichgestellt, was die Branche laut Quelltext schon lange gefordert hatte.
Für Ladeparks und Betriebshöfe bringt AgNes eine strukturelle Verschiebung: Anschlüsse mit mehr als 100.000 kWh Jahresverbrauch sowie Anschlüsse oberhalb der Niederspannung zahlen künftig nach einer Bestellkapazität. Wer die gebuchte Leistung überschreitet, zahlt für die dabei bezogene Energie einen höheren Arbeitspreis AP2, der zwischen 200 und 350 Prozent des regulären Arbeitspreises AP1 betragen soll. Das setzt wirtschaftliche Anreize für intelligentes Lastmanagement, Peak Shaving und den Einsatz von Batteriespeichern. Für neu errichtete Netzanschlüsse ist im ersten Betriebsjahr eine nachträgliche Bestabrechnung vorgesehen, bei der die optimale Bestellkapazität anhand des tatsächlichen Betriebs ermittelt wird.
MiSpeL regelt außerdem den sogenannten Fremdtankstrom: Gibt ein Fahrzeug an einem Ladepunkt innerhalb eines Monats mehr Energie ab, als es dort aufgenommen hat, wird die Differenz als andernorts geladener Strom behandelt. Diese Menge kann weder als förderfähiger Solarstrom eingeordnet noch mit dem dortigen Netzbezug saldiert werden. Wichtig: MiSpeL bilanziert den Ladepunkt, nicht ein bestimmtes Fahrzeug. Wechselnde Fahrzeuge können also denselben bidirektionalen Ladepunkt nutzen.
Für kleinere Anlagen mit Solaranlagen von insgesamt höchstens 30 kWp ist eine vereinfachte Pauschaloption vorgesehen, die ohne viertelstündliche Messung auskommt. Größere Anlagen nutzen die Abgrenzungsoption mit präziser Viertelstundenmessung. Die Pauschaloption steht allerdings unter dem Vorbehalt einer beihilferechtlichen Genehmigung durch die EU-Kommission.
Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) begrüßt die Gleichstellung mobiler und stationärer Speicher, mahnt aber, dass die Abgrenzung vor Ort einfach und kostengünstig möglich sein müsse, ohne teure Messkonzepte oder komplizierte Technik. Volker Gillessen, Bereichsleiter Elektromobilität bei EcoLibro, betont, dass bidirektionales Laden als netzdienlicher Speicher nur dann wirksam ist, wenn Elektrofahrzeuge über längere Zeiträume mit dem Stromnetz verbunden sind, und verweist auf den Aufbau privater Ladeinfrastruktur mit langen Standzeiten.
Eine vollständige Befreiung von Netzkosten ist mit den Regelungen nicht verbunden: Die gemeinsam genutzte Anschlusskapazität bleibt kostenpflichtig, Fahrstrom und nicht privilegierte Verluste bleiben belasteter Letztverbrauch. Dynamische Netzentgelte für Speicher in den Netz- und Umspannebenen 1 bis 5 sind erst zwischen 2030 und 2033 geplant. Nach dem noch nicht finalen MiSpeL-Arbeitsstand soll die Festlegung am 1. Oktober 2026 wirksam werden, bis zum 30. September 2027 aber nur im Einvernehmen mit dem jeweiligen Netz- und Messstellenbetreiber.
Quellen
- 01electrivewww.electrive.net/2026/08/06/agnes-und-mispel-neue-regeln…
- 02teslant.comteslant.com/de/rumors/germany-agnes-mispel-charging…
- 03next-kraftwerke.dewww.next-kraftwerke.de/energie-blog/mispel-agnes-batteriespeic…
- 04teslant.comteslant.com/en/rumors/germany-agnes-mispel-charging…
- 05klimaschutz-niedersachsen.dewww.klimaschutz-niedersachsen.de/aktuelles/Speicher-auf-vier-Raedern-Neu…