Das Bundeskabinett hat am 29. Juli 2026 die EEG-Novelle beschlossen. Das Ergebnis für neue Solaranlagen ab 2027: Die feste Einspeisevergütung fällt weg, eine Übergangsregelung mit 5,2 ct/kWh gilt nur für drei Jahre. Wer seine Anlage noch dieses Jahr in Betrieb nimmt, bekommt stattdessen 7,7 ct/kWh für 20 Jahre garantiert.
Der Geldratgeber Finanztip hat die Differenz durchgerechnet. Für einen typischen Haushalt mit E-Auto, einer 10-kWp-Anlage und einem 9-kWh-Speicher ergibt sich allein in den ersten drei Jahren ein Unterschied von 444 Euro. Über den gesamten 20-jährigen Förderzeitraum summieren sich die Einnahmen bei Inbetriebnahme noch 2026 auf mehr als 9.100 Euro, rund 456 Euro pro Jahr. Finanztip-Energieexperte Benjamin Weigl fasst es so zusammen: "Das sichert 20 Jahre lang feste Einnahmen und schafft Planungssicherheit."
Die Übergangsregelung klingt nach einem Kompromiss, löst das Problem aber nur kurzfristig. Nach drei Jahren müssen neue Anlagen in die Direktvermarktung wechseln: Der eingespeiste Strom wird dann nicht mehr zu einem festen Satz vergütet, sondern am Strommarkt verkauft. Wie hoch die Erlöse dort ausfallen, ist offen. Immerhin sieht der Entwurf für vier Jahre einen Direktvermarktungsbonus von 1,5 ct/kWh für Dachanlagen vor. Weigl bleibt skeptisch: "Noch ist nicht absehbar, ob die Kosten für die Direktvermarktung in den kommenden Jahren sinken und Hausbesitzer damit wenigstens ihre Stromproduktionskosten decken können."
Zusätzlich zur wegfallenden Vergütung enthält der Kabinettsentwurf eine dauerhafte 50-Prozent-Einspeisekappung für neue Gebäude-PV unter 100 kW. Bei einer 10-kW-Südanlage ohne Speicher gehen dadurch laut einer Modellrechnung des Solar Cluster Baden-Württemberg rund 1.800 von 12.287 eingespeisten Kilowattstunden pro Jahr verloren. Anlagen, die bis Ende 2026 in Betrieb gehen, sind von dieser Kappung ausgenommen.
Wer die Deadline verpasst, ist aber nicht zwingend verloren. Der Eigenverbrauch trägt die Wirtschaftlichkeit einer PV-Anlage ohnehin stärker als die Einspeisung. Netzstrom kostet 2026 im Schnitt 37,0 ct/kWh, während eine selbst erzeugte Kilowattstunde vom Dach nur 6,3 bis 14,4 ct/kWh kostet. Ein 10-kWh-Speicher hebt den Eigenverbrauchsanteil von rund 35 auf etwa 65 Prozent. Bei diesem Niveau rechnet die Branche auch ohne feste Vergütung mit einer Rendite von 5 bis 8 Prozent pro Jahr.
Wichtig: Der Kabinettsbeschluss ist noch kein geltendes Recht. Der Bundestag befasst sich ab September 2026 mit dem Entwurf. SPD-Fraktion und BSW fordern laut Quellenlage substanzielle Änderungen, und die Bundesnetzagentur darf die Übergangsphase per Festlegung verlängern. Die Richtung der Reform gilt aber als gesetzt.
Quellen
- 01Windkraft-Journalwww.windkraft-journal.de/2026/07/31/wer-seine-anlage-jetzt-noch-…
- 02finanztip.dewww.finanztip.de/presse/vor-der-ueberarbeiteten-solar-re…
- 03reduco.aireduco.ai/blog/solar/photovoltaik-ohne-einspeisev…
- 04solaranlage-ratgeber.dewww.solaranlage-ratgeber.de/pv-anlage-2026-kaufen-oder-warten-alles…